
Medizinische Gutachten
Das Erstellen von Gutachten auf orthopädischem und unfallchirurgischem Fachgebiet soll einen medizinischen Sachverhalt hinreichend darstellen und diesen mit den gültigen Rechtsnormen in Übereinstimmung bringen. Das Gutachten erhebt dabei ausführliche Befunde und bewertet diese nach aktuellem medizinischen Wissensstand als auch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und ärztlicher Erfahrung.
Der Auftraggeber hat in der Regel keine medizinischen Sachkenntnisse. Aus dem Gutachten soll er Schlussfolgerungen ziehen können und zur Interpretation einer medizinischen Gegebenheit in der Lage sein. Das Gutachten dient der Klärung versicherungsrechtlicher oder anderweitiger juristischer Fragestellungen.

private Versicherungen
Die privaten Krankenkassen können in bestimmten Fällen ein Gutachten verlangen. Meistens geht es um Erkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit oder einer lang anhaltenden Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers führen. Auch wenn der Verdacht auf Eigenverschulden bei einer Krankheitsursache besteht, kann die PKV ein Gutachten anfordern.
Der Versicherungsnehmer hat dieser Aufforderung Folge zu leisten. In der Regel wird das Gutachten von einem neutralen Facharzt erstellt.
Sozialgerichte
Besteht vor dem Sozialgericht Ermittlungsbedarf in medizinischer Hinsicht, wird ein ärztlicher Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt. Der Gutachter muss einen vom Sozialgericht erstellten Beweisbeschlussfragebogen nach den Standards der wissenschaftlich-medizinischen Lehrmeinung ausfüllen. Die Befunde müssen zudem nachvollziehbar begründet sein.
Zivilgerichte
Die Zivilgerichte fordern unabhängige medizinische Gutachten ein, wenn es um gerichtliche Streitangelegenheiten zwischen Ärzten und Patienten geht. Das Gutachten dient dazu, dem Gericht Erkenntnisse über medizinische Wissenschaften, klinische Praxis und Befunde zu vermitteln. Sie tragen in vielen Fällen dazu bei, den Streitfall zu klären.
Berufsgenossenschaftliche Gutachten
Im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls sowie beim Verdacht auf eine Berufskrankheit kann von der zuständigen Berufsgenossenschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Anhand dessen wird festgestellt, ob die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für eine Entschädigung gegeben sind.
Die Gutachter sollen in der Regel klären, ob der Körperschaden des Versicherten auf den Unfall zurückzuführen ist, die Krankheit durch die Berufstätigkeit verursacht wurde und wie hoch bei einem dauernden Körperschaden die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist.